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Einstieg für Menschen mit Behinderung
Finanzverwaltung NRW

Behinderung kein Hindernis.

Die Finanzverwaltung NRW stellt in großem Umfang Menschen mit Behinderungen ein und bildet sie aus — mit angepassten Arbeitsplätzen, technischen Hilfsmitteln und einem Inklusionsteam, das dich von Anfang an begleitet.

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33.000
Beschäftigte
viele mit Behinderung
100%
Barrierefrei
alle Ausbildungsstätten
3
Ansprechpersonen
für alle Fragen
0
Mehrkosten
Hilfsmittel gestellt
Nachteilsausgleich
bereits im Bewerbungsverfahren — nicht auf Anfrage, sondern Standard

Ihre Einstiegsmöglichkeiten

Duale Ausbildung

Nach 1 Jahr Praxis und einem eigenständig organisierten Studienplatz:
50 % Arbeitszeit für das Jurastudium, persönliche Mentorin aus der
Finanzverwaltung, Beurlaubung fürs Referendariat.

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Duales Studium

Nach 10 Jahren Dienstzeit: berufsbegleitendes Masterstudium an der
HSPV NRW in Köln, Gelsenkirchen oder Bielefeld. Mit Mentor,
mit Gehalt, ohne Karrierepause.

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Quereinstieg

Aufstieg in den höheren Dienst ohne weiteres Studium — durch
besondere Eignung, Berufserfahrung und nachgewiesene Leistung.
Für alle, die lieber durch Arbeit als durch Studium beweisen.

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Förderprogramm der Prüfungsbesten

Besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen werden über 3 Jahre
gezielt gefördert — mit Innen- oder Außendienstmodell, speziellem
Fortbildungsprogramm und persönlichem Mentoring.

Zielstationen: Ministerium der Finanzen, OFD,
Groß- und Konzernbetriebsprüfung.

Schriftlich verankert: Rahmenvereinbarung zur Inklusion

Die Finanzverwaltung NRW hat Inklusion in einer Rahmenvereinbarung
festgeschrieben — mit verbindlichen Quoten, Verantwortlichkeiten und
konkreten Unterstützungsangeboten.

In vier Schritten zur Bewerbung

  1. 1

    Einstiegsweg wählen

    Duale Ausbildung, Duales Studium oder Quereinstieg — entscheide
    welcher Weg zu deinen Qualifikationen und Zielen passt.

  2. 2

    Stelle finden

    Im Stellenmarkt konkrete Ausschreibungen durchstöbern, passende
    Standorte und Fristen identifizieren.

  3. 3

    Online bewerben

    Die Bewerbung erfolgt digital über das Stellenportal. Alle
    Unterlagen werden barrierefrei verarbeitet.

  4. 4

    Nachteilsausgleich angeben

    Im Bewerbungsformular kannst du deinen Nachteilsausgleich
    vermerken — so können wir schon im Auswahlverfahren passende
    Rahmenbedingungen schaffen.

Schwerbehinderung kein Hindernis — Ihre Fragen

Welche Hilfsmittel stehen am Arbeitsplatz zur Verfügung?

Spezielle Büromöbel, unterstützende Software, technische Gebrauchsgegenstände
oder individuell konfigurierte Systeme der Informationsverarbeitung — wir
passen den Arbeitsplatz an deine individuellen Bedürfnisse an.

Sind die Ausbildungsstätten barrierefrei?

Ja. Die Hochschule für Finanzen NRW in Nordkirchen sowie die Ausbildungsstandorte
sind barrierefrei erreichbar und ausgestattet.

Wie läuft das Auswahlverfahren mit Schwerbehinderung?

Schwerbehinderte Bewerbende werden zum Auswahlverfahren eingeladen, sofern
sie die fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Auf Wunsch werden sie bei
gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gibt es ein Mentoring-Programm?

Ja. Jede Einstiegsvariante hat ein persönliches Mentoring ab Tag eins,
zusätzlich kann ein spezieller Inklusions-Coach angefordert werden.

Welche Assistenzleistungen sind möglich?

Arbeitsassistenz, Gebärdensprachdolmetschen, technische Hilfsmittel und
bauliche Anpassungen werden über das Integrationsamt bzw. aus
Haushaltsmitteln der Finanzverwaltung bereitgestellt.

Was ist bei der Bewerbung zu beachten?

Kennzeichne deinen Schwerbehinderten-Status im Online-Formular und gib
bei Bedarf deinen Nachteilsausgleich an. Alle Angaben werden vertraulich
behandelt und nur für das Verfahren verwendet.

Deine Karriere in der Finanzverwaltung NRW beginnt hier

Offene Stellen, direkter Kontakt und alle Informationen zur Bewerbung
findest du im Stellenmarkt.

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